Start in die Hallensaison

Category : Aktuelles

Ergänzung vom 06.08.2020

Der Vorstand hält in Anlehnung an die Vorgaben, die die Schulen zu beachten haben, folgendes Vorgehen beim Verdacht auf Corona-Erkrankung bzw. beim Kontakt mit evtl. erkrankten Personen für sinnvoll und notwendig:
Lesen oder Download der Datei: Vorgehen bei Corona Verdacht

Aktueller Stand 01.08.2020

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung erlaubt auch Kontaktsportarten in der Halle in Gruppen bis zu 30 Personen. Mit dieser Vorgabe wollen wir auch den Start in das Hallentraining für die neue Saison wagen.
ABER das können wir nur, wenn wir uns an die strikten Regeln halten und die Möglichkeit einer Weitergabe einer noch nicht entdeckten Infektion soweit wie möglich eindämmen. Die Corona-Viren sind noch da und es gibt (noch) kein Heil- und kein Impfmittel dagegen. Es hilft nur Abstand und Hygiene.
Bis jetzt ist uns glücklicherweise auf unserer Beachanlage kein Infektionsfall und damit auch keine Übertragung bekannt geworden.

Wichtig: Training nur bei völliger Symptomfreiheit, in den letzten 2 Wochen kein Kontakt zu Erkrankten und sofortige Meldung bei Auftreten von Krankheitssymptomen bis zu 2 Wochen nach dem Training.

Der Vorstand hat nach den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen der maßgeblichen Sportverbände Regeln für unsere Mitglieder auch für das Hallentraining aufgestellt, die ohne Ausnahme zu beachten sind. Sicherheit geht vor Spaß am Sport. Diese Regeln sind vom Ordnungsamt der Stadt Erkelenz gelesen und freigegeben worden. Mit Kontrollen durch das Ordnungsamt muss gerechnet werden. Es besteht immer ein Restrisiko, es ist eindeutig da. Jeder muss für sich entscheiden, ob er es eingeht.

Bereits vor Trainingsbeginn müssen alle Teilnemenden ihre Hände im Eingangsbereich desinfizieren bzw. in der ersten Umkleide mit Seife waschen. Alle Teilnehmenden des Trainings und alle Begleitpersonen, die während des Trainings in der Halle bleiben, müssen sich bei jeder Trainingseinheit in eine Anwesenheitsliste auf der Rückseite der Regeln eintragen und bestätigen, dass sie die Regeln verstehen, akzeptieren und befolgen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre brauchen eine erneute Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die vor dem ersten Training mitzubringend ist. Die Erklärung für das Beachtraining ist nicht ausreichend und muss erneuert werden. 
In der Anwesenheitsliste werden auch die Kontaktdaten erfasst, damit im Falle einer Infektion unmittelbar eine Rückverfolgbarkeit anhand der Liste gegeben ist. Diese Listen werden von den jeweiligen Verantwortlichen 4 Wochen aufbewahrt, danach vernichtet. Die Daten werden nicht gespeichert.

Download oder Lesen der Hygiene- und Abstandsregeln Version 01.08.20

Download der Einverständniserklärung Version 01.08.20


Die nächsten Termine

03 Mai 2025
04 Mai 2025