Corona-Update zum 24.11.21

Category : Aktuelles

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab Mittwoch, dem 24.11.2021.
Die gemeinsame Sportausübung ist nur noch für immunisierte Personen zulässig, ebenso der Besuch von Sportveranstaltungen. Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen. (2G)
Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre, sie gelten ohne weiteren Nachweis über die Schultestungen als getestet. Eine weitere Ausnahme sind ungeimpfte Personen mit einem Attest, dass sie nicht geimpft werden dürfen, sie müssen einen höchstens 24 Std. alten Schnelltest oder einen höchstens 48 Std. alten PCR-Test, natürlich negativ, vorlegen.
Darüber hinaus gelten die bekannten Hygiene-Regeln unverändert weiter, Personen mit Symptomen dürfen nicht zum Training/Spiel kommen.

Bitte bleibt vorsichtig und vermeidet Kontakte, soweit es geht.


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